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Deckvertrag Anmeldung


Deckbedingungen

1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem
seuchenfreien Bestand kommen. Maidenstuten und nicht tragende Stuten
benötigen eine Cervix- Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das
Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 8 Wochen sein und ist bei Anlieferung
der Stute abzugeben. Stuten mit Fohlen bei Fuß nach normaler Geburt benötigen
keine Tupferprobe.

2. Des Weiteren müssen alle Stuten in der Woche vor Anlieferung entwurmt sein,
Fohlen die älter als 14 Tage sind müssen ebenfalls eine Wurmkur erhalten
haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird den Pferden von uns im Auftrag des
Stutenbesitzers eine Wurmkur verabreicht. Die Stuten müssen auf ganztägigen
Weidegang vorbereitet und unbeschlagen sein.


3. Das Anmeldeformular muss für jede Stute vollständig ausgefüllt und
unterschrieben sein. Der Abstammungsnachweis muss der Anmeldung als Kopie
beigefügt werden.


4. Eine Anzahlung von € 250,- muss bei Anmeldung der Stute bezahlt werden.
Dies wird auf die Deckgebühr angerechnet.
Kontonr.: 904607, BLZ 32426, Raika Langenlois
Der Betrag gilt als Bearbeitungsgebühr und wird auch bei Abmeldung der Stute
einbehalten.


5. Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, so muss sie mindestens drei Wochen
vor dem voraussichtlichen Abfohltermin gebracht werden.


6. Die Endabrechnung der Decktaxe, sowie die Pensionskosten sind direkt bar
zahlbar bei Abholung der Stute und vor Aushändigung des Deckscheines.


7. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche
Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem
Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt
hinzugezogen. Das Gleiche gilt sinngemäß für evtl. anfallende Schmiedearbeiten.


8. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter
übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der
Stuten bzw. des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache.
Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den
Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig.
Die Haftung des Hengsthalters und des Gestüts beschränkt sich auf solche
Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, jede
weitere Haftung ist ausgeschlossen.


9. Für von seiner Stute verursachte Schäden haftet ausschließlich der
Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine Haftpflichtversicherung für
die Stute besteht, die sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstigen Risiken
abdeckt.


10. Die Stuten können nach Absprache auch an der Hand gedeckt werden, sie
sollten in diesem Falle in Rosse gebracht werden. Es fallen folgende Kosten an:
Deckgeld, Pension (Boxenpreis 13,00 €/ Tag), Decken/ Probieren an der Hand
5,00 € je Versuch.


11. Die Bedeckung gilt als abgeschlossen sofern durch den Gestütstierarzt durch
Ultraschalluntersuchung die Trächtigkeit nachgewiesen wird, oder aber auf
eigenes Risiko des Stutenbesitzers wenn keine Trächtigkeitsuntersuchung
erfolgen soll.


12. Das Weidegeld beträgt 8,00€ pro Tag und Pferd.
Die Ekzempflege wird mit 3,00€ pro Tag und Pferd berechnet (Pflegemittelexklusive).


13. Ein kostenfreies Nachdecken dieser Stute im selben oder im darauf
folgenden Jahr ist nur möglich, wenn die Nichtträchtigkeit der Stute bis
spätestens 2 Monate nach der Bedeckung nachgewiesen worden ist. Ein
entsprechender tierärztlicher Nachweis muss dem Hengsthalter schriftlich
erbracht werden. Sollte die Stute beim Nachdecken im darauffolgendem Jahr
nicht tragend werden dann erlischt der Anspruch auf ein weiteres Nachdecken.
Für den Zeitraum der Nachbedeckung im Folgejahr gehen die Pensionskosten
und sonstige Kosten zu Lasten des Stutenbesitzers.


14. Mit der Anmeldung zur Bedeckung und Unterzeichnung erklärt sich der
Stutenbesitzer mit den Deckbedingungen als einverstanden. Einwände
gegenüber unseren Deckbedingungen müssen vor Anlieferung der Stute
schriftlich erfolgen.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort des Hengstbesitzers.